Mit diesen einfachen Tipps sorgen Sie als Qualitätsverantwortlicher für Rundum-Zufriedenheit

  • glückliche Pflegekunden
  • zufriedene Angehörige
  • motivierten Mitarbeitern und
  • beeindruckten MDK-Prüfern
Sandra Herrgesell
Sandra HerrgesellChefredakteurin

Als Qualitätsbeauftragter müssen Sie die 5 wichtigsten Kernbereiche der Qualitätssicherung beherrschen. Dabei wird folgendes von Ihnen verlangt:

  • alle Expertenstandards kennen und im Pflegealltag regelmäßig umsetzen
  • Erfahrung, wie eine MDK-gerechte Pflegedokumentation aussieht
  • wissen, worauf der MDK bei seiner Qualitätsprüfung besonders Wert legt
  • verstehen, wie Sie auch mit schwierigen Angehörigen klarkommen
  • arbeiten nach dem PDCA-Zyklus, um das Qualitätsniveau kontinuierlich zu überwachen und zu verbessern

Als Qualitätsbeauftragter wissen Sie: Alles richtig machen reicht nicht. Erst wenn Sie Ihre Pflegemaßnahmen korrekt dokumentiert haben, ist der MDK zufrieden.

Für das Qualitätsimage Ihrer Einrichtung tragen deshalb in erster Linie Sie die Verantwortung. Denn nur wenn Sie gute Arbeit leisten,

  • geht es Ihren Pflegebedürftigen gut,
  • sind die Angehörigen zufrieden,
  • hat der MDK nichts zu meckern.

Selbst wenn eines Tages der Fall eintreten sollte, dass Ihre Pflegequalität in einem Haftungsfall vor Gericht behandelt wird, sind Sie bei korrekter Anwendung der Expertenstandards immer auf der sicheren Seite.

Nachfolgend erfahren Sie, worauf es in den 5 Kernbereichen der Qualitätssicherung in der Pflege ankommt.

Expertenstandards

Wie Sie schnell und zeitsparend aus Expertenstandards leicht verständliche Verfahrensanweisungen machen!

Leider ist es in der Praxis so, dass die Expertenstandards oft sehr vage sind und eine unterschiedliche Deutung zulassen. Erschwerend kommt hinzu, dass das Verfassen einer Verfahrensanweisung auf der Basis eines Expertenstandards schwierig und äußerst zeitraubend ist.

In dieser Situation ist es gut, wenn Sie als verantwortlicher Qualitätsbeauftragter wissen, wo Sie sich externe Unterstützung holen können.

Viele Qualitätsbeauftragte schätzen hier die fachkundige Beratung des Informationsdienstes „Qualität in der Pflege“. Dieser ist monothematisch aufgebaut und folgt dabei dem PDCA-Zyklus. Er erscheint monatlich mit zusätzlichen Sonderausgaben pro Quartal.

Kommt etwa ein neuer Expertenstandard heraus oder wird ein bestender Standard überarbeitet, widmet der Informationsbrief eine Gesamtausgabe diesem Thema. Sie finden dort detaillierte Hinweise und Anleitungen, wie Sie den neuen oder überarbeiteten Expertenstandard sicher, zuverlässig, korrekt und zeitsparend in die Praxis umsetzen.

Sollten Sie den einen oder anderen Expertenstandard noch nicht umgesetzt haben, können Sie das jetzt mit Hilfe von „Qualität in der Pflege“ schnell nachholen. Denn als Abonnent haben Sie Zugang zum passwortgeschützen „Exklusivbereich für Abonnenten“. Dort finden Sie sämtliche Arbeitshilfen aus „Qualität in der Pflege“ zum Herunterladen und konkrete Anleitungen für die Umsetzung der Expertenstandards:

  • Dekubitusprophylaxe in der Pflege,
  • Sturzprophylaxe in der Pflege,
  • Schmerzmanagement in der Pflege,
  • Entlassungsmanagement in der Pflege,
  • Förderung der Harnkontinenz in der Pflege,
  • Pflege von Menschen mit chronischen Wunden und
  • Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege.

Sollten Sie bei einer MDK-Prüfung zugeben müssen, dass Sie diese Expertenstandards noch nicht umgesetzt haben, kann das für Ihre Bewertung sehr nachteilig werden. Besser ist es deshalb, die Umsetzung aller Expertenstandards tatkräftig in die Wege zu leiten. Mit den Anleitungen von „Qualität in der Pflege“ schaffen Sie das in wesentlich kürzerer Zeit, als wenn Sie es alleine anpacken.

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Mit der Umsetzung der Expertenstandards ist es aber nicht getan. Denn: Alles richtig machen reicht nicht! Sie müssen es auch korrekt dokumentieren.

Pflegedokumentation

Wie Sie sich durch eine korrekte Pflegedokumentation auch haftungsrechtlich absichern

„Pflegedokumentation“ ist eine Aufgabe, die viele Mitarbeiter in der Pflege nicht mögen und deshalb auch gerne einmal vernachlässigen. In der Praxis heißt das, dass die Pflegedokumentation zwar gemacht wird, aber nicht so, dass andere die Pflegemaßnahmen und die Entwicklung nachvollziehen und richtig bewerten können.

Ein häufiger Fehler ist, dass Mitarbeiter in ihre Dokumentation eine subjektive Bewertung über den Zustand des Pflegebedürftigen schreiben, etwa: „Fr. Lange war wütend“, „Hr. Michaelis war ungezogen“ oder „Hr. Gabriel hat gut gegessen“.

Aussagen wie diese kann jeder auf seine Art interpretieren. Richtig ist, das Verhalten zu beschreiben. Anhand der genannte Beispiele müsste es heißen: „Fr. Lange hat einen Hausschuh nach mir geworfen“, „Hr. Michaelis hat versucht, mich anzuspucken“ oder „Hr. Gabriel hat seine Suppe ohne fremde Hilfe gegessen“.

Als Qualitätsbeauftragter ist es Ihre Aufgabe, das korrekte Verfassen der Pflegedokumentation mit Ihren Mitarbeitern zu üben und regelmäßig zu überprüfen. Vergessen Sie dabei nicht, dass die Überprüfung der Pflegedokumentation der Punkt ist, den der MDK bei seiner Prüfung nie vergisst und der ihm besonders wichtig ist.

Helfen Sie deshalb Ihren Mitarbeitern, ihre Pflegedokumentation so zu erstellen, dass auch der MDK nichts daran aussetzen kann. Praxisnahe Empfehlungen über die richtige Vorgehensweise beim Erstellen der Pflegedokumentation finden Sie in „Qualität in der Pflege“.

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MDK-Prüfung

Wie Sie einem Prüfer widersprechen, wenn dieser Unsinn redet!

Bei der MDK-Prüfung geht es für Sie darum, den Nachweis zu erbringen, dass die Qualität Ihrer Pflege allen Anforderungen entspricht. Dazu gehören insbesondere die Umsetzung der Expertenstandards, eine korrekte, MDK-gerechte Pflegedokumentation sowie eine kontinuierliche Fortbildung Ihrer Mitarbeiter.

Wie Sie wissen, kommen die MDK-Prüfer immer unangemeldet. Damit Sie dennoch nicht aus allen Wolken fallen und immer gut vorbereitet sind, empfehle ich Ihnen die regelmäßige Lektüre von „Qualität in der Pflege“. Dort erfahren Sie, was der MDK aktuell schwerpunktmäßig prüft und wie Sie sich entsprechend darauf vorbereiten. Dieses erleichtert Ihnen die Prüfung ganz wesentlich. Und es gibt Ihnen zusätzlich ein Gefühl der Sicherheit, die Prüfung souverän zu meistern.

Auch wenn die Benotung des MDK bei Pflegeeinrichtungen mittlerweile entspannter gesehen wird, als viele Qualitätsbeauftragte anfangs erwartet haben, haben die meisten doch den persönlichen Ehrgeiz, dass die Qualität ihrer Arbeit anerkannt wird und vom MDK mit lobenden Worten bedacht wird.

Dazu gehört auch zu wissen, dass Sie dem Urteil des MDK in der nachfolgenden Stellungnahme widersprechen können. Das ist auch immer dann notwendig, wenn Sie einen Prüfer hatten, der selbstherrlich Dinge behauptet hat, die so nicht stimmen.

Hier ein Beispiel: Der Prüfer behauptet, die Anwendung der Norten-Skala zur Erhebung des Dekubitusrisikos sei nicht erlaubt, vorgeschrieben sei die Braden-Skala. Diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Geben Sie in so einem Fall ruhig Contra! Wenn nötig, zitieren Sie den Informationsdienst „Qualität in der Pflege“!

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Angehörigenarbeit

Wie Ihnen biografische Daten die Pflege und Betreuung ganz wesentlich erleichtern!

Neben der Einführung und Umsetzung der Expertenstandards, der korrekten Pflegedokumentation und der Qualitätsprüfung durch den MDK hat ein anderer Bereich in der Pflege eine starke Bedeutung: die Angehörigenarbeit.

Eine gute Zusammenarbeit mit den Angehörigen kann Ihre Arbeit entscheidend erleichtern. Von den Angehörigen können Sie etwa erfahren, welche Gewohnheiten der Pflegebedürftige bei der Körperpflege hatte. Wenn Sie diese in Ihren Pflegablauf einbauen, geht vieles leichter und vor allem schneller!

Wie Sie mit den Angehörigen Ihrer Pflegebedürftigen eine gute und hilfreiche Zusammenarbeit erreichen hat Sandra Herrgesell in „Qualität in der Pflege“ jüngst dargelegt.

Hören Sie auf die Angehörigen – Sie sind das Sprachrohr Ihrer Pflegebedürftigen!

Oft entscheiden die Angehörigen, welche Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen. Das gilt vor allem dann, wenn der Pflegebedürftige seine Wünsche und Bedürfnisse nicht mehr selbst mitteilen kann.

Holen Sie sich von den Angehörigen biografische Informationen über Ihren Pflegebedürftigen

Wenn Sie die biografischen Daten eines Pflegebedürftigen kennen, erleichtert Ihnen das die Pflege und das Auswählen geeigneter Pflegemaßnahmen. Sie wissen, wie Sie den Pflegekunden erreichen und welche Maßnahmen sich eher positiv oder negativ auf den Pflege- und Beziehungsprozess auswirken.

Mit den nachfolgenden Punkten können Sie bei der MDK-Prüfung zusätzlich punkten (Transparenzkriterium 50):

  • der Durchführung von Angehörigenabenden
  • der Einbindung Angehöriger ins Beschwerdemanagement
  • der Mitwirkung und Einbeziehung der Angehörigen beim Einzug
  • einer transparenten Informationspolitik zum Heimgeschehen
  • einer transparenten Informationspolitik hinsichtlich des Gesundheitszustandes der Kunden

Ein enger Kontakt zu den Angehörigen wirkt sich für Sie auch wirtschaftlich positiv aus. So können Sie im persönlichen Gespräch aktiv zusätzliche Pflegeleistungen anbieten und verkaufen. Sie können das Gespräch dazu nutzen, um über den Pflege- und Betreuungsbedarf des Pflegebedürftigen zu sprechen. Das ist wichtig, weil nur ein geringer Teil der Angehörigen weiß, welche Leistungen den Pflegebedürftigen zustehen. Im Einzelgespräch können Sie deshalb auch das Thema „Höherstufungsantrag“ ansprechen.

Beispiele und Vorschläge für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Angehörigen finden Sie in „Qualität in der Pflege“.

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An diesen Beispielen können Sie sehen, dass Sie in „Qualität in der Pflege“ keine trockenen theoretischen Abhandlungen vorgesetzt bekommen, sondern konkrete Tipps, Praxisbeispiele und Anleitungen.

PDCA-Zyklus

Wie Sie die Qualität Ihrer Pflegeleistung systematisch und zuverlässig steigern – mit Hilfe des PDCA-Zyklus!

Die beste Garantie dafür, dass Ihre Maßnahmen zur Qualitätssteigerung und -sicherung gelingen, haben Sie, wenn Sie nach dem PDCA-Zyklus vorgehen. Falls Sie bisher noch nicht nach dem PDCA-Zyklus arbeiten, möchten wir Ihnen die Vorgehensweise kurz vorstellen.

Beim PDCA-Zyklus arbeiten Sie in 4 Schritten, die sich fortlaufend wiederholen. Diese sind:

P = Plan (Planen)D = Do (Tun)C = Check (Überprüfen)A = Act (Anpassen)

Am folgenden Beispiel demonstrieren wir, wie Sie z. B. die Qualität der Pflegedokumentation in Ihrer Einrichtung schrittweise steigern.

1. Schritt: Planung (Plan)

Erstes Ziel Ihrer Planung muss sein, dass die Pflegedokumentation ihre 3 zentralen Aufgaben erfüllt:

1. Aufgabe: HaftungsrechtKönnen Sie durch Ihre Pflegedokumentation nachweisen, dass Sie alle notwendigen Maßnahmen nach neuestem Stand sowie bestem Wissen und Gewissen durchgeführt haben?

2. Aufgabe: FinanzierungKönnen Sie durch Ihre Pflegedokumentation nachweisen, dass die abgerechneten Pflegeleistungen tatsächlich erbracht wurden?

Planung

3. Aufgabe Qualitätsprüfungen des MDKGenügt die Qualität Ihrer Pflegedokumentation den Ansprüchen des MDK? Dazu müssen Sie wissen, dass sich die Gesamtnote für die pflegerische Versorgung im Prinzip aus der Qualität Ihrer Pflegedokumentation ergibt.

Ein gutes Beispiel ist im ambulanten Bereich der Qualitätsbereich 1 „Pflegerische Versorgung“: Hier zielen alle 17 Kriterien direkt auf die Pflegedokumentation ab. Im stationären Bereich sind es im gleichen Qualitätsbereich 31 von 35 Kriterien, die direkt oder indirekt auf die Pflegedokumentation abzielen.

Unabhängig von den Wünschen des MDK führt eine aussagekräftige Pflegedokumentation zu einer Verbesserung der Information aller Beteiligten (Pflegefachkräfte, Pflegebedürftige, Angehörige und Ärzte). Das hat einen positiven Effekt: Je besser Ihre Mitarbeiter über die Kunden informiert sind, desto besser ist die pflegerische Versorgung.

Als nächsten Schritt nach Ihrer Planung erstellen Sie einen Maßnahmenkatalog, der jeden einzelnen Schritt der Qualitätssicherung aufführt.

2. Schritt: Durchführung (Do)

Bauen Sie als Erstes eine funktionierende Struktur mit den 5 folgenden Merkmalen auf:

  • Wer macht was? Legen Sie Verantwortlichkeiten fest.
  • Was passiert wann? Legen Sie einen Zeitplan fest.
  • Wiedervorlage: Legen Sie fest, wann Ihre geprüften Dokumentationen wieder geprüft werden.
  • Wer vertritt wen? Bestimmen Sie, welche Kollegen berechtigt sind, Sie zu vertreten.
  • Wie ist das Prüfschema? Prüfen Sie immer einheitlich. Nur so sind Ergebnisse vergleichbar.

Faustregel: Prüfen Sie pro Woche ein Dokumentation gewissenhaft und begutachten Sie vorher den betroffenen Pflegebedürftigen. Rechnen Sie für die Prozedur 3 Stunden ein (inklusive Mitarbeitergespräch). Rechnen Sie wie folgt:

1/2 Stunde Kundenbegutachtung,eine Stunde Dokumentationsanalyse,1/2 Stunde Mängelprotokoll und Formulierung von Verbesserungsmaßnahmen undeine Stunde Mitarbeitergespräch.

Für die einzelnen Pflegemaßnahmen haben Sie einen Pflegeplan erstellt. Wie dieser Plan aussieht, zeigt Ihnen das folgende Muster am Beispiel der Dekubitusprophylaxe:

Musterbeispiel: Maßnahmenplan zur Dekubitusprophylaxe

  • Frau Schmidt wird alle 90–120 Minuten im Wechsel 30 Grad gelagert (rechts, links, Rücken). Bei Hautrötungen an den gefährdeten Stellen führen wir den Fingertest durch. Wenn er positiv ist, wird der Lagerungsintervall um 30 Minuten verkürzt.
  • Frau Schmidt bekommt in 24 Stunden 1.750 ml Flüssigkeit angereicht (siehe AEDL „Essen und Trinken“).
  • Die Haut wird täglich auf Rötungen, Schuppen, Schürfungen (Reibungs- und Scherkräfte!) kontrolliert. Bei Auffälligkeiten verständigen wir den Arzt.
Muster
  • Frau Schmidt bekommt kalorien- und eiweißreiche Nahrung (siehe Essprotokoll AEDL „Essen und Trinken“).
  • Die Angehörigen von Frau Schmidt erhalten unseren Beratungsflyer zur Dekubitusprophylaxe. Der Flyer wird mit den Angehörigen besprochen und alle Fragen werden von uns geklärt.
  • Die Wechseldruckmatratze wird jede Woche freitags auf korrekte Einstellung geprüft. Die Funktionsfähigkeit wird täglich geprüft (Sichtprüfung).

Dieser wird dann von Ihren Mitarbeitern konsequent und Schritt für Schritt abgearbeitet. „Individuelle Auslegungen“ der Pflegemaßnahmen sind nicht erlaubt. Nur bei einer Eins-zu-eins-Umsetzung können Sie später objektiv feststellen, ob die Pflegemaßnahmen die gewünschte Verbesserung gebracht haben oder nicht.

3. Schritt: Prüfung (Check)

So prüfen Sie das Qualitätsniveau Ihres dokumentierten Pflegeprozesses

Gehen Sie auch hier methodisch vor. Prüfen Sie, ob sich die von Ihnen festgelegte Struktur bewährt hat. Prüfen Sie, ob die geplanten Maßnahmen durchgeführt wurden. Und mit welchem Ergebnis. Halten Sie die Ergebnisse Ihrer Prüfung fest. Das folgende Beispiel zeigt Ihnen, wie dies kurz und einfach gestaltet wird:

Beispiel: Ergebnis der Dokumentationsanalysen
Bewertungskriterium
Häufigkeit des Zutreffens
erfüllt
nicht erfüllt
Anmerkungen
Wunddokumentation lückenlos und aktuell
16 von 25 Kunden
4-mal
12-mal
Schwierigkeiten finden sich besonders in Bezug auf aussagekräftige Formulierungen, ein vollständiges Wundassessment alle 14 Tage.

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4. Schritt: Verbesserung (Act)

Wenn die Qualität der Pflegedokumentation Ihrer Mitarbeiter trotz aller Bemühungen nicht Ihre Vorgaben erfüllt, gibt es in der Regel 2 Gründe:

  • menschliche Fehler
  • methodische Fehler

Gehen Sie nun daran, die Ursachen für Qualitätsmängel abzustellen.

1. Menschliche Fehler verringern

Häufig zu beobachten ist eine mangelnde Selbstdisziplin bei den Mitarbeitern. Manche sagen sich: „Pflegedokumentation? Dazu habe ich heute keine Lust!“

Um hier glaubhaft gegenzusteuern, müssen Sie selbst immer zu jeder Zeit eiserne Selbstdisziplin demonstrieren (so hart das manchmal auch ist)! Halten Sie konsequent Ihre eigenen Vorgaben zu Terminen und Wiedervorlage ein.

Wenn dann also Mitarbeiter die Wiedervorlagetermine verstreichen lassen, müssen Sie zeigen, dass Sie es mit Ihrer Forderung ernst meinen. Eine Möglichkeit ist das Ermahnungsgespräch: Dieses dokumentieren Sie und heften das Protokoll in der Personalakte des Mitarbeiters ab. Allein das Papier in der Personalakte hilft manchem auf die Sprünge.

2. Methodische Fehler beseitigen

Prüfen Sie, ob Ihre Spezifikation wirklich genau genug ist. Wenn nicht, überarbeiten Sie diese umgehend.

Ein weiterer Grund für methodische Fehler kann sein, dass Ihre Erläuterungen zur Fehlerbehebung von Ihren Mitarbeitern nicht verstanden werden oder dass Ihr Kommunikationsstil nicht den Nerv der Mitarbeiter trifft.

Wenn das der Fall ist, hilft meist eine entsprechende Fortbildung, z. B. Seminare über Didaktik und Kommunikation. Diese Fortbildungen sind sehr hilfreich und zielführend. Außerdem ist eine solche Fortbildung auch mal eine Abwechslung zu den „üblichen“ Fortbildungsangeboten.

An diesem Beispiel aus „Qualität in der Pflege“ sehen Sie, dass ein Vorgehen nach dem PDCA-Zyklus zwangsläufig zu einer permanenten Qualitätsverbesserung führt. Das Erfolgsgeheimnis ist, dass es sich dabei um einen sich stets wiederholenden Prozess handelt, der sicherstellt, dass das Qualitätsniveau Ihrer Pflege kontinuierlich steigt. Durch den Kontrollmechanismus wissen Sie außerdem zu jedem Zeitpunkt, wie es aktuell um die Pflegequalität in Ihrer Einrichtung bestellt ist.

Ich selbst arbeite seit Jahren nach dem PDCA-Zyklus und bin damit vollauf zufrieden. Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich Ihnen nur raten, den PDCA-Zyklus als erfolgreiche Methodik zur Erreichung Ihrer Qualitätsziele einzusetzen.

Unser Informationsdienst „Qualität in der Pflege“ zeigt Ihnen genau, wie Sie dabei vorzugehen haben.

Damit Sie sich selbst ein Bild davon machen können, schicken wir Ihnen gerne ein kostenloses Ansichtsexemplar, das Sie natürlich behalten dürfen. Zusätzlich bedanken wir uns für Ihr Interesse mit dem Praxis-Ratgeber „Umsetzung der Expertenstandards kompakt“. Sie finden dort alle 7 aktuell existierenden Expertenstandards mit konkreten Anleitungen für die Umsetzung in Ihrer Pflegeeinrichtung.

Um in den Besitz Ihres kostenlosen Ansichtsexemplars sowie des Praxis-Ratgebers „Umsetzung der Expertenstandards kompakt“ zu kommen, brauchen Sie nur in der nachfolgenden Anforderung Ihre Daten einzutragen und auf „Abschicken“ zu klicken.

Eine regelmäßige Lektüre von „Qualität in der Pflege“ macht sich für Sie in mehrfacher Weise bezahlt:

  • Sie kennen immer den neuesten Stand der Anforderungen im Pflegebereich.
  • Sie erhalten konkrete Hilfe bei der Umsetzung der Expertenstandards in verständliche Verfahrensanweisungen für Ihre Mitarbeiter.
  • Sie erhalten detaillierte Vorschläge und Beispiele für die richtige Formulierung der Pflegedokumentation.
  • Sie erhalten praxisnahe Anregungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Angehörigen.
  • Sie erhalten genaue Anleitungen für eine ergebnis-orientierte Vorgehensweise nach dem PDCA-Zyklus.
  • Und Sie erhalten als Abonnent von „Qualität in der Pflege“ Zugang zum passwortgeschützten „Exklusivbereich für Abonnenten“ im Internet (inklusive eines Beitragsarchivs).
  • Auf Wunsch können Sie sich dort sämtliche Beiträge, Muster, Checklisten und Empfehlungen auf Ihren PC downloaden und ausdrucken.
Qualität in der Pflege

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Sandra Herrgesell

Sandra HerrgesellChefredakteurin „Qualität in der Pflege“

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