Als Qualitätsbeauftragter müssen Sie die 5 wichtigsten Kernbereiche der Qualitätssicherung beherrschen. Dabei wird folgendes von Ihnen verlangt:
Als Qualitätsbeauftragter wissen Sie: Alles richtig machen reicht nicht. Erst wenn Sie Ihre Pflegemaßnahmen korrekt dokumentiert haben, ist der MDK zufrieden.
Für das Qualitätsimage Ihrer Einrichtung tragen deshalb in erster Linie Sie die Verantwortung. Denn nur wenn Sie gute Arbeit leisten,
Selbst wenn eines Tages der Fall eintreten sollte, dass Ihre Pflegequalität in einem Haftungsfall vor Gericht behandelt wird, sind Sie bei korrekter Anwendung der Expertenstandards immer auf der sicheren Seite.
Nachfolgend erfahren Sie, worauf es in den 5 Kernbereichen der Qualitätssicherung in der Pflege ankommt.
Leider ist es in der Praxis so, dass die Expertenstandards oft sehr vage sind und eine unterschiedliche Deutung zulassen. Erschwerend kommt hinzu, dass das Verfassen einer Verfahrensanweisung auf der Basis eines Expertenstandards schwierig und äußerst zeitraubend ist.
In dieser Situation ist es gut, wenn Sie als verantwortlicher Qualitätsbeauftragter wissen, wo Sie sich externe Unterstützung holen können.
Viele Qualitätsbeauftragte schätzen hier die fachkundige Beratung des Informationsdienstes „Qualität in der Pflege“. Dieser ist monothematisch aufgebaut und folgt dabei dem PDCA-Zyklus. Er erscheint monatlich mit zusätzlichen Sonderausgaben pro Quartal.
Kommt etwa ein neuer Expertenstandard heraus oder wird ein bestender Standard überarbeitet, widmet der Informationsbrief eine Gesamtausgabe diesem Thema. Sie finden dort detaillierte Hinweise und Anleitungen, wie Sie den neuen oder überarbeiteten Expertenstandard sicher, zuverlässig, korrekt und zeitsparend in die Praxis umsetzen.
Sollten Sie den einen oder anderen Expertenstandard noch nicht umgesetzt haben, können Sie das jetzt mit Hilfe von „Qualität in der Pflege“ schnell nachholen. Denn als Abonnent haben Sie Zugang zum passwortgeschützen „Exklusivbereich für Abonnenten“. Dort finden Sie sämtliche Arbeitshilfen aus „Qualität in der Pflege“ zum Herunterladen und konkrete Anleitungen für die Umsetzung der Expertenstandards:
Sollten Sie bei einer MDK-Prüfung zugeben müssen, dass Sie diese Expertenstandards noch nicht umgesetzt haben, kann das für Ihre Bewertung sehr nachteilig werden. Besser ist es deshalb, die Umsetzung aller Expertenstandards tatkräftig in die Wege zu leiten. Mit den Anleitungen von „Qualität in der Pflege“ schaffen Sie das in wesentlich kürzerer Zeit, als wenn Sie es alleine anpacken.
Mit der Umsetzung der Expertenstandards ist es aber nicht getan. Denn: Alles richtig machen reicht nicht! Sie müssen es auch korrekt dokumentieren.
„Pflegedokumentation“ ist eine Aufgabe, die viele Mitarbeiter in der Pflege nicht mögen und deshalb auch gerne einmal vernachlässigen. In der Praxis heißt das, dass die Pflegedokumentation zwar gemacht wird, aber nicht so, dass andere die Pflegemaßnahmen und die Entwicklung nachvollziehen und richtig bewerten können.
Ein häufiger Fehler ist, dass Mitarbeiter in ihre Dokumentation eine subjektive Bewertung über den Zustand des Pflegebedürftigen schreiben, etwa: „Fr. Lange war wütend“, „Hr. Michaelis war ungezogen“ oder „Hr. Gabriel hat gut gegessen“.
Aussagen wie diese kann jeder auf seine Art interpretieren. Richtig ist, das Verhalten zu beschreiben. Anhand der genannte Beispiele müsste es heißen: „Fr. Lange hat einen Hausschuh nach mir geworfen“, „Hr. Michaelis hat versucht, mich anzuspucken“ oder „Hr. Gabriel hat seine Suppe ohne fremde Hilfe gegessen“.
Als Qualitätsbeauftragter ist es Ihre Aufgabe, das korrekte Verfassen der Pflegedokumentation mit Ihren Mitarbeitern zu üben und regelmäßig zu überprüfen. Vergessen Sie dabei nicht, dass die Überprüfung der Pflegedokumentation der Punkt ist, den der MDK bei seiner Prüfung nie vergisst und der ihm besonders wichtig ist.
Helfen Sie deshalb Ihren Mitarbeitern, ihre Pflegedokumentation so zu erstellen, dass auch der MDK nichts daran aussetzen kann. Praxisnahe Empfehlungen über die richtige Vorgehensweise beim Erstellen der Pflegedokumentation finden Sie in „Qualität in der Pflege“.
Bei der MDK-Prüfung geht es für Sie darum, den Nachweis zu erbringen, dass die Qualität Ihrer Pflege allen Anforderungen entspricht. Dazu gehören insbesondere die Umsetzung der Expertenstandards, eine korrekte, MDK-gerechte Pflegedokumentation sowie eine kontinuierliche Fortbildung Ihrer Mitarbeiter.
Wie Sie wissen, kommen die MDK-Prüfer immer unangemeldet. Damit Sie dennoch nicht aus allen Wolken fallen und immer gut vorbereitet sind, empfehle ich Ihnen die regelmäßige Lektüre von „Qualität in der Pflege“. Dort erfahren Sie, was der MDK aktuell schwerpunktmäßig prüft und wie Sie sich entsprechend darauf vorbereiten. Dieses erleichtert Ihnen die Prüfung ganz wesentlich. Und es gibt Ihnen zusätzlich ein Gefühl der Sicherheit, die Prüfung souverän zu meistern.
Auch wenn die Benotung des MDK bei Pflegeeinrichtungen mittlerweile entspannter gesehen wird, als viele Qualitätsbeauftragte anfangs erwartet haben, haben die meisten doch den persönlichen Ehrgeiz, dass die Qualität ihrer Arbeit anerkannt wird und vom MDK mit lobenden Worten bedacht wird.
Dazu gehört auch zu wissen, dass Sie dem Urteil des MDK in der nachfolgenden Stellungnahme widersprechen können. Das ist auch immer dann notwendig, wenn Sie einen Prüfer hatten, der selbstherrlich Dinge behauptet hat, die so nicht stimmen.
Hier ein Beispiel: Der Prüfer behauptet, die Anwendung der Norten-Skala zur Erhebung des Dekubitusrisikos sei nicht erlaubt, vorgeschrieben sei die Braden-Skala. Diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Geben Sie in so einem Fall ruhig Contra! Wenn nötig, zitieren Sie den Informationsdienst „Qualität in der Pflege“!
Neben der Einführung und Umsetzung der Expertenstandards, der korrekten Pflegedokumentation und der Qualitätsprüfung durch den MDK hat ein anderer Bereich in der Pflege eine starke Bedeutung: die Angehörigenarbeit.
Eine gute Zusammenarbeit mit den Angehörigen kann Ihre Arbeit entscheidend erleichtern. Von den Angehörigen können Sie etwa erfahren, welche Gewohnheiten der Pflegebedürftige bei der Körperpflege hatte. Wenn Sie diese in Ihren Pflegablauf einbauen, geht vieles leichter und vor allem schneller!
Wie Sie mit den Angehörigen Ihrer Pflegebedürftigen eine gute und hilfreiche Zusammenarbeit erreichen hat Sandra Herrgesell in „Qualität in der Pflege“ jüngst dargelegt.
Oft entscheiden die Angehörigen, welche Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen. Das gilt vor allem dann, wenn der Pflegebedürftige seine Wünsche und Bedürfnisse nicht mehr selbst mitteilen kann.
Wenn Sie die biografischen Daten eines Pflegebedürftigen kennen, erleichtert Ihnen das die Pflege und das Auswählen geeigneter Pflegemaßnahmen. Sie wissen, wie Sie den Pflegekunden erreichen und welche Maßnahmen sich eher positiv oder negativ auf den Pflege- und Beziehungsprozess auswirken.
Mit den nachfolgenden Punkten können Sie bei der MDK-Prüfung zusätzlich punkten (Transparenzkriterium 50):
Ein enger Kontakt zu den Angehörigen wirkt sich für Sie auch wirtschaftlich positiv aus. So können Sie im persönlichen Gespräch aktiv zusätzliche Pflegeleistungen anbieten und verkaufen. Sie können das Gespräch dazu nutzen, um über den Pflege- und Betreuungsbedarf des Pflegebedürftigen zu sprechen. Das ist wichtig, weil nur ein geringer Teil der Angehörigen weiß, welche Leistungen den Pflegebedürftigen zustehen. Im Einzelgespräch können Sie deshalb auch das Thema „Höherstufungsantrag“ ansprechen.
Beispiele und Vorschläge für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Angehörigen finden Sie in „Qualität in der Pflege“.
An diesen Beispielen können Sie sehen, dass Sie in „Qualität in der Pflege“ keine trockenen theoretischen Abhandlungen vorgesetzt bekommen, sondern konkrete Tipps, Praxisbeispiele und Anleitungen.
Die beste Garantie dafür, dass Ihre Maßnahmen zur Qualitätssteigerung und -sicherung gelingen, haben Sie, wenn Sie nach dem PDCA-Zyklus vorgehen. Falls Sie bisher noch nicht nach dem PDCA-Zyklus arbeiten, möchten wir Ihnen die Vorgehensweise kurz vorstellen.
Beim PDCA-Zyklus arbeiten Sie in 4 Schritten, die sich fortlaufend wiederholen. Diese sind:
P = Plan (Planen)D = Do (Tun)C = Check (Überprüfen)A = Act (Anpassen)
Am folgenden Beispiel demonstrieren wir, wie Sie z. B. die Qualität der Pflegedokumentation in Ihrer Einrichtung schrittweise steigern.
Erstes Ziel Ihrer Planung muss sein, dass die Pflegedokumentation ihre 3 zentralen Aufgaben erfüllt:
1. Aufgabe: HaftungsrechtKönnen Sie durch Ihre Pflegedokumentation nachweisen, dass Sie alle notwendigen Maßnahmen nach neuestem Stand sowie bestem Wissen und Gewissen durchgeführt haben?
2. Aufgabe: FinanzierungKönnen Sie durch Ihre Pflegedokumentation nachweisen, dass die abgerechneten Pflegeleistungen tatsächlich erbracht wurden?
3. Aufgabe Qualitätsprüfungen des MDKGenügt die Qualität Ihrer Pflegedokumentation den Ansprüchen des MDK? Dazu müssen Sie wissen, dass sich die Gesamtnote für die pflegerische Versorgung im Prinzip aus der Qualität Ihrer Pflegedokumentation ergibt.
Ein gutes Beispiel ist im ambulanten Bereich der Qualitätsbereich 1 „Pflegerische Versorgung“: Hier zielen alle 17 Kriterien direkt auf die Pflegedokumentation ab. Im stationären Bereich sind es im gleichen Qualitätsbereich 31 von 35 Kriterien, die direkt oder indirekt auf die Pflegedokumentation abzielen.
Unabhängig von den Wünschen des MDK führt eine aussagekräftige Pflegedokumentation zu einer Verbesserung der Information aller Beteiligten (Pflegefachkräfte, Pflegebedürftige, Angehörige und Ärzte). Das hat einen positiven Effekt: Je besser Ihre Mitarbeiter über die Kunden informiert sind, desto besser ist die pflegerische Versorgung.
Als nächsten Schritt nach Ihrer Planung erstellen Sie einen Maßnahmenkatalog, der jeden einzelnen Schritt der Qualitätssicherung aufführt.
Bauen Sie als Erstes eine funktionierende Struktur mit den 5 folgenden Merkmalen auf:
Faustregel: Prüfen Sie pro Woche ein Dokumentation gewissenhaft und begutachten Sie vorher den betroffenen Pflegebedürftigen. Rechnen Sie für die Prozedur 3 Stunden ein (inklusive Mitarbeitergespräch). Rechnen Sie wie folgt:
1/2 Stunde Kundenbegutachtung,eine Stunde Dokumentationsanalyse,1/2 Stunde Mängelprotokoll und Formulierung von Verbesserungsmaßnahmen undeine Stunde Mitarbeitergespräch.
Für die einzelnen Pflegemaßnahmen haben Sie einen Pflegeplan erstellt. Wie dieser Plan aussieht, zeigt Ihnen das folgende Muster am Beispiel der Dekubitusprophylaxe:
Musterbeispiel: Maßnahmenplan zur Dekubitusprophylaxe
Dieser wird dann von Ihren Mitarbeitern konsequent und Schritt für Schritt abgearbeitet. „Individuelle Auslegungen“ der Pflegemaßnahmen sind nicht erlaubt. Nur bei einer Eins-zu-eins-Umsetzung können Sie später objektiv feststellen, ob die Pflegemaßnahmen die gewünschte Verbesserung gebracht haben oder nicht.
So prüfen Sie das Qualitätsniveau Ihres dokumentierten Pflegeprozesses
Gehen Sie auch hier methodisch vor. Prüfen Sie, ob sich die von Ihnen festgelegte Struktur bewährt hat. Prüfen Sie, ob die geplanten Maßnahmen durchgeführt wurden. Und mit welchem Ergebnis. Halten Sie die Ergebnisse Ihrer Prüfung fest. Das folgende Beispiel zeigt Ihnen, wie dies kurz und einfach gestaltet wird:
Wenn die Qualität der Pflegedokumentation Ihrer Mitarbeiter trotz aller Bemühungen nicht Ihre Vorgaben erfüllt, gibt es in der Regel 2 Gründe:
Gehen Sie nun daran, die Ursachen für Qualitätsmängel abzustellen.
Häufig zu beobachten ist eine mangelnde Selbstdisziplin bei den Mitarbeitern. Manche sagen sich: „Pflegedokumentation? Dazu habe ich heute keine Lust!“
Um hier glaubhaft gegenzusteuern, müssen Sie selbst immer zu jeder Zeit eiserne Selbstdisziplin demonstrieren (so hart das manchmal auch ist)! Halten Sie konsequent Ihre eigenen Vorgaben zu Terminen und Wiedervorlage ein.
Wenn dann also Mitarbeiter die Wiedervorlagetermine verstreichen lassen, müssen Sie zeigen, dass Sie es mit Ihrer Forderung ernst meinen. Eine Möglichkeit ist das Ermahnungsgespräch: Dieses dokumentieren Sie und heften das Protokoll in der Personalakte des Mitarbeiters ab. Allein das Papier in der Personalakte hilft manchem auf die Sprünge.
Prüfen Sie, ob Ihre Spezifikation wirklich genau genug ist. Wenn nicht, überarbeiten Sie diese umgehend.
Ein weiterer Grund für methodische Fehler kann sein, dass Ihre Erläuterungen zur Fehlerbehebung von Ihren Mitarbeitern nicht verstanden werden oder dass Ihr Kommunikationsstil nicht den Nerv der Mitarbeiter trifft.
Wenn das der Fall ist, hilft meist eine entsprechende Fortbildung, z. B. Seminare über Didaktik und Kommunikation. Diese Fortbildungen sind sehr hilfreich und zielführend. Außerdem ist eine solche Fortbildung auch mal eine Abwechslung zu den „üblichen“ Fortbildungsangeboten.
An diesem Beispiel aus „Qualität in der Pflege“ sehen Sie, dass ein Vorgehen nach dem PDCA-Zyklus zwangsläufig zu einer permanenten Qualitätsverbesserung führt. Das Erfolgsgeheimnis ist, dass es sich dabei um einen sich stets wiederholenden Prozess handelt, der sicherstellt, dass das Qualitätsniveau Ihrer Pflege kontinuierlich steigt. Durch den Kontrollmechanismus wissen Sie außerdem zu jedem Zeitpunkt, wie es aktuell um die Pflegequalität in Ihrer Einrichtung bestellt ist.
Ich selbst arbeite seit Jahren nach dem PDCA-Zyklus und bin damit vollauf zufrieden. Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich Ihnen nur raten, den PDCA-Zyklus als erfolgreiche Methodik zur Erreichung Ihrer Qualitätsziele einzusetzen.
Unser Informationsdienst „Qualität in der Pflege“ zeigt Ihnen genau, wie Sie dabei vorzugehen haben.
Damit Sie sich selbst ein Bild davon machen können, schicken wir Ihnen gerne ein kostenloses Ansichtsexemplar, das Sie natürlich behalten dürfen. Zusätzlich bedanken wir uns für Ihr Interesse mit dem Praxis-Ratgeber „Umsetzung der Expertenstandards kompakt“. Sie finden dort alle 7 aktuell existierenden Expertenstandards mit konkreten Anleitungen für die Umsetzung in Ihrer Pflegeeinrichtung.
Um in den Besitz Ihres kostenlosen Ansichtsexemplars sowie des Praxis-Ratgebers „Umsetzung der Expertenstandards kompakt“ zu kommen, brauchen Sie nur in der nachfolgenden Anforderung Ihre Daten einzutragen und auf „Abschicken“ zu klicken.
Eine regelmäßige Lektüre von „Qualität in der Pflege“ macht sich für Sie in mehrfacher Weise bezahlt:
Damit steht der Erreichung Ihrer Qualitätsziele nichts mehr im Weg!
Füllen Sie jetzt die folgende „GRATIS-Anforderung“ aus.
Mit den besten GrüßenIhre
Sandra HerrgesellChefredakteurin „Qualität in der Pflege“
GRATIS-Anforderung:Kostenloses Ansichtsexemplar plus Geschenk!
Ja, ich möchte, dass mich der MDK künftig nicht mehr aus der Ruhe bringen kann. Ich möchte sicherstellen, dass es an unserer Pflegedokumentation nichts auszusetzen gibt! Dazu möchte ich die praxisnahen Tipps des Fachinformationsdienstes „Qualität in der Pflege“ nutzen. Senden Sie mir deshalb kostenlos eine aktuelle GRATIS-Ausgabe von „Qualität in der Pflege“ zu. Diese Ausgabe darf ich ebenso wie die Broschüre „Umsetzung der Expertenstandards kompakt“ in jedem Fall behalten.